Erster Kontakt
Bitte kontaktieren sie mich entweder telefonisch oder per E-Mail.
Somit können wir mögliche Ängste, Bedenken oder Fragen, die oftmals vorhanden sind, gemeinsam besprechen und abklären.
Erstgespräch
Im Erstgespräch findet ein erstes Kennenlernen statt.
Hierfür haben wir 50 Minuten Zeit.
Dort findet die Aufklärung bezüglich der Schweigepflicht und wir reden über die Rechte und Pflichten von Therapeuten und Patienten/Klienten. Wichtig ist, dass Sie sich wohl fühlen und dass eine gute Vertrauensbasis vorhanden ist.
Ablauf
Vor allem zu Beginn einer Therapie sind Sitzungen einmal pro Woche sinnvoll. Im Laufe der Therapie schauen wir immer wieder darauf, ob der Wochenrhythmus noch stimmt. Zu einen späteren Zeitpunkt können auch 2-wöchige Sitzungen ausreichend sein.
Dauer der Therapie
Die Dauer der Therapie kann unterschiedlich sein. Manchmal sind schon ein paar Sitzungen ausreichend. Es kann aber auch eine länger dauernde Therapie bis zu einem Jahr oder darüber hinaus hilfreich sein.
Honorar
Das Honorar für eine Sitzungen von 50 Minuten beträgt 95€
Bei finanziellen Schwierigkeiten kläre ich gemeinsam mit Ihnen eine mögliche Kostenreduktion ab.
Kostenzuschuss
Sie haben die Möglichkeit, je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen.
Die Krankenkassen leisten folgende Zuschüsse:
• Einzeltherapie 50 Minuten: € 33,70 (ÖGK)
• Einzeltherapie 50 Minuten: € 45,00 (SVS)
• Einzeltherapie 50 Minuten: € 46,60 (BVAEB)
Dazu müssen Sie vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung einholen. Es ist keine Überweisung des Arztes erforderlich. Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt nach Einreichung der Honorarnote.
Für einen Kostenzuschuss ab der 11. Psychotherapiesitzung muss ein "Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)" gestellt werden.
Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Wenn die Psychotherapie länger dauert, muss vor Ablauf dieser Zahl ein neuer Antrag gestellt werden.
Absageregelung
Sollte es Ihnen aufgrund bestimmter Umstände nicht möglich sein, den vereinbarten Termin einzuhalten, so bitte ich Sie, bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Ansonsten muss ich die volle Stunde im Ausmaß von 95€ verrechnen.